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KOHLE Compretten Tabletten
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KOHLE Compretten Tabletten

von
Klinge Pharma GmbH
Darreichungsform
Tabletten
Packungsgröße
30 St
Artikelnummer
03056515
Grundpreis
0,32 € / 1 St 3
  • statt 10,97 € UVP¹
  • 9,65 € 3
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    Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

    Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

    Details
    PZN
    03056515
    Anbieter
    Klinge Pharma GmbH
    Packungsgröße
    30 St
    Darreichungsform
    Tabletten
    Produktname
    Kohle-Compretten
    Monopräparat
    ja
    Wirksubstanz
    Kohle, medizinische
    Rezeptpflichtig
    nein
    Apothekenpflichtig
    nein
    Anwendungshinweise
    Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

    Art der Anwendung?
    Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.
    Oder: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu verrühren Sie es in reichlich Flüssigkeit (keine Milch).
    Bei Vergiftungen: Die Anwendung sollte nur durch Fachpersonal oder unter deren Aufsicht erfolgen.

    Dauer der Anwendung?
    Bei Durchfall: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3 Tage anwenden.
    Bei Vergiftungen: Die Anwendungsdauer bestimmt Ihr Arzt.

    Überdosierung?
    Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

    Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

    Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
    Dosierung
    Bei Durchfall:
    Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren1-2 Tabletten3-5 mal täglichvor der Mahlzeit (auf leeren Magen)
    Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene2-4 Tabletten3-5 mal täglichvor der Mahlzeit (auf leeren Magen)
    Achten Sie auf einen ausreichenden Ersatz von Flüssigkeit und Salzen (Elektrolyten), vor allem bei Kindern.
    Bei Vergiftung: Da es sich um einen Notfall handelt, erfolgt die Dosierung individuell und durch einen Arzt.
    Anwendungsgebiete
    Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Beschwerden wie Durchfälle, die mit Blutbeimengungen oder Temperaturerhöhungen einhergehen, auftreten.
    - Durchfälle, vor allem akut
    - Vergiftungen und Überdosierungen von Arzneimitteln Verhinderung der Aufnahme und Beschleunigung der Ausscheidung
    Wirkungsweise
    Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

    Medizinsche Kohle bindet ganz unspezifisch gelöste Teilchen, wie z.B. Giftstoffe oder Bakterien. Der Effekt kommt dadurch zustande, dass die medizinische Kohle ein Gerüst darstellt mit ganz vielen Poren. Dadurch steht sehr viel Oberfläche zur Verfügung, die kleine gelöste Teilchen "einfangen" kann. Die Wirkung kommt v.a. im Darm zum Tragen, die gebundenen Stoffe können so mit dem Stuhl zusammen ausgeschieden werden.
    Zusammensetzung
    bezogen auf 1 Tablette
    250 mg Kohle, medizinische
    250 mg Aktivkohle
    250 mg Adsorbierende Kohle
    250 mg Medizinische Kohle
    284 mg Saccharose
    184 mg Lactose
    92 mg Glucose
    92 mg Galactose
    + Carmellose natrium
    + Magnesium stearat
    Gegenanzeigen
    Was spricht gegen eine Anwendung?

    - Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
    - Fieber
    - Vergiftungen mit ätzenden Stoffen (starke Säuren und Laugen)

    Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
    - Schwangerschaft: Nach derzeitigen Erkenntnissen hat das Arzneimittel keine schädigenden Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Kindes oder die Geburt.
    - Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.

    Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
    Nebenwirkungen
    Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

    Vor allem bei Gebrauch hoher Dosen können auftreten:
    - Verstopfung
    - Darmverschluss durch Hindernis im Darm

    Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

    Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
    Hinweise
    Was sollten Sie beachten?
    - Die Wirkung der Anti-Baby-Pille kann durch das Arzneimittel beeinträchtigt werden. Für die Dauer der Einnahme sollten Sie deshalb zusätzliche Maßnahmen zur Empfängnisverhütung treffen.
    - Vorsicht bei Allergie gegen Bindemittel (z.B. Carboxymethylcellulose mit der E-Nummer E 466)!
    - Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Galactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
    - Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
    - Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
    - Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
    - Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

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    1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

    2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
    Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

    3 Kaufpreis bei Vorbestellung/ Reservierung im apo-rot-Shop inkl. MwSt. ggf. zzgl. Botendienst

    4 Preis solange der Vorrat reicht

    5 * Sparpotential bezogen auf den UVP des Herstellers (soweit vorhanden), im Übrigen auf den Apotheken-Verkaufspreis (AVP); gilt nicht für rezeptpflichtige Medikamente und Bücher, (AVP = einheitlicher Abgabepreis gemäß der sog. Lauer-Taxe, der im Falle der Abgabe eines nichtverschreibungspflichtigen Produktes zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wird).

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