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RENNIE Kautabletten
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RENNIE Kautabletten

RENNIE Kautabletten

von
Bayer Vital GmbH
Darreichungsform
Kautabletten
Packungsgröße
36 St
Artikelnummer
01459611
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

Details
PZN
01459611
Anbieter
Bayer Vital GmbH
Packungsgröße
36 St
Darreichungsform
Kautabletten
Produktname
Rennie
Rezeptpflichtig
nein
Apothekenpflichtig
ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Kauen Sie das Arzneimittel gut.
Oder: Lutschen Sie das Arzneimittel langsam oder lassen Sie es im Mund zergehen.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden. Bei länger anhaltenden oder wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Wird das Arzneimittel wie beschrieben angewendet, sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Erwachsene1-2 Kautabletten1-3 mal täglichbei Auftreten von Beschwerden
Anwendungsgebiete
Zur symptomatischen Behandlung, wenn folgende Beschwerden vorliegen:
- Säurebedingte Magenbeschwerden
- Sodbrennen
- Magengeschwür, unterstützende Behandlung
- Zwölffingerdarmgeschwür, unterstützende Behandlung
Wirkungsweise
Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Die Wirkstoffe binden und neutralisieren Magensäure. Das enthaltene Kalzium und Magnesium bilden mit Magensäure schwer lösliche Salze, die über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Derart wirken die Stoffe gegen Sodbrennen, Aufstoßen und andere säurebedingte Magenbeschwerden. Zudem verringert sich die Gefahr, dass infolge einer Übersäuerung Geschwüre im Magen-Darm-Bereich auftreten.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Tablette
680 mg Calciumcarbonat
272,29 mg Calcium-Ion
80 mg Magnesium carbonat, schweres, basisches
475 mg Saccharose
+ Maisstärke, vorverkleistert
+ Kartoffelstärke
+ Magnesium stearat (pflanzlich)
+ Talkum
+ Paraffin, dünnflüssiges
+ Pfefferminz-Aroma, Pulver, 879064/7920, Robertet
+ Zitronen-Aroma 987323/P, Firmenich
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Erhöhte Kalziumwerte
- Eingeschränkte Nierenfunktion
- Kalkablagerungen in der Niere (Nephrocalcinose)

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Phosphatmangel
- Erhöhte Kalziumausscheidung im Urin

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Für diese Altersgruppe liegen keine Dosierungsangaben vor.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Nach derzeitigen Erkenntnissen hat das Arzneimittel keine schädigenden Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Kindes oder die Geburt.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Das Arzneimittel kann Symptome verschleiern, die auf eine schwerwiegende Erkrankung hindeuten. Lassen Sie deshalb länger anhaltende Beschwerden vor Einnahme des Arzneimittels von Ihrem Arzt abklären.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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4 Preis solange der Vorrat reicht

5 * Sparpotential bezogen auf den UVP des Herstellers (soweit vorhanden), im Übrigen auf den Apotheken-Verkaufspreis (AVP); gilt nicht für rezeptpflichtige Medikamente und Bücher, (AVP = einheitlicher Abgabepreis gemäß der sog. Lauer-Taxe, der im Falle der Abgabe eines nichtverschreibungspflichtigen Produktes zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wird).

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