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TALCID Kautabletten
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TALCID Kautabletten

von
Bayer Vital GmbH
Darreichungsform
Kautabletten
Packungsgröße
20 St
Artikelnummer
02530481
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

Details
PZN
02530481
Anbieter
Bayer Vital GmbH
Packungsgröße
20 St
Packungsnorm
N1
Darreichungsform
Kautabletten
Produktname
Talcid
Monopräparat
ja
Wirksubstanz
Hydrotalcit
Rezeptpflichtig
nein
Apothekenpflichtig
ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Kauen Sie das Arzneimittel gut oder lutschen Sie das Arzneimittel. Trinken Sie etwas Flüssigkeit nach.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene1-2 Kautabletten1-6 mal täglichbei Auftreten von Beschwerden, zwischen den Mahlzeiten und vor dem Schlafengehen
Höchstdosis: Eine Dosis von 12 Kautabletten pro Tag sollte nicht überschritten werden.
Anwendungsgebiete
- Magengeschwür
- Zwölffingerdarmgeschwüre
- Sodbrennen
- Säurebedingte Magenbeschwerden
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff bindet und neutralisiert Magensäure. Das in der Verbindung enthaltene Aluminium und Magnesium bildet mit Magensäure schwer lösliche Salze, die über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Derart wirkt er gegen Sodbrennen, Aufstoßen und andere säurebedingte Magenbeschwerden. Zudem verringert sich die Gefahr, dass infolge einer Übersäuerung Geschwüre im Magen-Darm-Bereich auftreten.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Tablette
500 mg Hydrotalcit
HCl-Neutralisationskapazität: mindestens 13 mval Hydrotalcit
+ Mannitol
+ Maisstärke
+ Magnesium stearat
+ Saccharin natrium
+ Pfefferminz-Aroma
+ Levomenthol
+ Bananen-Aroma
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Phosphatmangel
- Myastenia gravis

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Eingeschränkte Nierenfunktion

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in dieser Altersgruppe in der Regel nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Vor allem bei langfristigem Gebrauch hoher Dosen können auftreten:
- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Weiche Stühle
- Durchfälle
- Erhöhte Magnesiumwerte
- Erhöhte Aluminiumwerte
- Phosphatmangel

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Das Arzneimittel kann Symptome verschleiern, die auf eine schwerwiegende Erkrankung hindeuten. Lassen Sie deshalb länger anhaltende Beschwerden vor Einnahme des Arzneimittels von Ihrem Arzt abklären.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
- Limonade, Orangensaft, Zitronensaft, Obstsaft, Wein und Zitronensäure (z. B. als Hilfsstoff in Brausetabletten) dürfen zusammen mit dem Medikament nicht eingenommen werden.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

3 Kaufpreis bei Vorbestellung/ Reservierung im apo-rot-Shop inkl. MwSt. ggf. zzgl. Botendienst

4 Preis solange der Vorrat reicht

5 * Sparpotential bezogen auf den UVP des Herstellers (soweit vorhanden), im Übrigen auf den Apotheken-Verkaufspreis (AVP); gilt nicht für rezeptpflichtige Medikamente und Bücher, (AVP = einheitlicher Abgabepreis gemäß der sog. Lauer-Taxe, der im Falle der Abgabe eines nichtverschreibungspflichtigen Produktes zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wird).

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